Nebelin
Merkwürdiges Denkmal und reizvolle Kirche in Nebelin
Lage: 9 km nordöstlich von Lanz, 8 km nordwestlich von Perleberg
Ein Denkmal für den Freiherren vom Stein
Da wo die von Perleberg über Dergenthin kommende Landstraße die Dorfstraße von Nebelin überquert, sehen wir links einen großen Stein und lesen auf der Bronzetafel "Freiherr vom Stein - Preussens Grund- und Edelstein". Was hat es damit auf sich?
Angeregt durch den Lehrer Kurt Schädel errichteten die Nebeliner Bauern dieses Denkmal im Jahre 1913 zur Erinnerung an die hundert Jahre davor erfolgte Aufhebung der Erbuntertänigkeit - ein einmaliger, im eigentlichen Wortsinn merkwürdiger Denkstein. In keinem Prignitzdorf gibt es Vergleichbares, und auch dieses Denkmal fand nicht einhellige Zustimmung: Landrat, Gutsherr und Pfarrer blieben der feierlichen Einweihung fern.
Zur Erbuntertänigkeit: Die "erbuntertänigen" Bauern durften ohne Genehmigung des Gutsherrn keine Ehe schließen und nicht wegziehen - sie waren an die Scholle gebunden. Diese Erbuntertänigkeit samt Schollenbindung hob der preußische Minister Freiherr vom Stein im Jahre 1807 auf.
Nur wenn wir die Beziehungen zwischen Landesherr, Ritter/Gutsherr und Bauer und deren Umfeld betrachten, können wir verstehen wie es zur Erbuntertänigkeit kam: Nach dem Wendenkreuzzug im Jahr 1147 warben - wie auf S. 14 beschrieben - der Bischof Anselm von Havelberg und andere Herren Bauern und Handwerker an und ließen von ihren Dienstmannen und sogenannten Lokatoren für die siedlungswilligen Bauern Dörfer gründen und Äcker in Hufen vermessen. Wegen der schweren Aufbauarbeit und des damit verbundenen Risikos boten die Landesherren den Neusiedlern günstige Bedingungen: Die persönlich freien Bauern besaßen den Hof zu eigen und erhielten ihre ein bis zwei Hufen nach dem Erbzinsrecht, d.h. sie zahlten dem Grundherrn Erbzins. Dem Gerichtsherrn schuldeten sie Dienste - nur wenige Tage im Jahr. Ihre in Streifen unterteilten Felder beackerten die Bauern gemeinsam. Auch Weide, Wald und Gewässer wurden gemeinsam genutzt. "Kleinbauern" (Kossäten) besaßen am Rand des Hufenlandes liegende Äcker.
Die Lokatoren übernahmen häufig das Schulzenamt. Die beteiligten Ritter und Knappen bauten für sich in einem Teil der Dörfer einen mehr oder weniger befestigten Wohnhof aus. Aus ihnen entwickelte sich der als Landadel oder Ritterschaft bezeichnete niedere Adel. Die dem Rittersitz zugehörigen Ländereien waren anfangs nur 3 bis 5 Hufen groß und lagen in der gemeinschaftliche beackerten Feldflur. Die wohl anfänglich rauen, wenig sesshaften adligen Herren entwickelten sich im Laufe der Zeit zu ansässigen Rittern, die als Lohn für ihre Dienste vom Landesherrn mit der Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft belehnt wurden. Dadurch veränderte sich ihre Stellung innerhalb der dörflichen Gemeinschaft: Der jährliche Erbzins ging an den so belehnten Ritter, der nun auch die Ortsobrigkeit und die Gerichtsbarkeit über seine Hintersassen innehatte.
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts starb mehr als ein Drittel der Bevölkerung an der Pest. Dadurch ging die Nachfrage nach Agrarprodukten zurück. Als Folge von Pest und Agrarkrise waren in der Prignitz am Ende des 15. Jahrhunderts von den 451 Städten und Dörfern des Hochmittelalters nur noch 259 besetzt. 192 Dörfer "lagen wüst".
Bis zum 16. Jahrhunderts erhielt sich die Bauernfreiheit - die Bauern durften innerhalb des Landes in andere Städte und Dörfer ziehen, wenn sie ihren Hof betriebsfähig hinterließen. Doch jetzt weckten hohe Preise für Erzeugnisse der Landwirtschaft bei den Grundherren das Bedürfnis nach größeren Äckern und billiger Arbeitskraft. Solange die Bauern sich frei verdingen konnten, stiegen die Löhne. Deshalb setzten die Stände bei dem auf ihre Steuerbewilligung angewiesenen, verschwenderischen brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. (1535-1571) durch, dass alle Kinder, die auf dem elterlichen Hof nicht gebraucht wurden, sich zuerst für drei Jahre der Herrschaft für "billigen Lohn" anbieten mussten (Gesindedienstzwang). Außerdem durften Städte und Ämter keinen angesessenen Bauern annehmen, der nicht den Abzugsbrief seines Herrn vorweisen konnte. Hinzu kam die Regelung, dass der Grundherr bei Wohnbedarf Höfe aufkaufen und ebenso mit den Höfen widerspenstiger Bauern verfahren durfte. Die Gutsherren nutzten diese Möglichkeiten ihr Ackerland auszuweiten so fleißig, dass der Kurfürst später den übermäßigen Auskauf von Bauern beklagte. Auch das Land wüst liegender Ortschaften wurde nun häufig vom Gutsherrn beackert. Auf diese Weise vergrößerte der Adel seine Güter erheblich. Die Gutsherren versuchten, die durch Auskauf von Höfen entfallene Dienstpflichten den verbleibenden Höfen aufzulegen. Gegen solch willkürliches Vorgehen konnten Bauern und Gemeinden beim Kammergericht klagen und waren mit rechtzeitigem und beharrlichen Einspruch häufig erfolgreich. Jedoch gelang es den Gutsherren trotz vieler Einsprüche, den Bauern höhere Dienste aufzudrücken, meist zwei Tage wöchentlich und in der Saat- und Erntezeit oft unbegrenzt.
Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) hat die Prignitz mehr als andere deutsche Lande heimgesucht. Die Schlacht von Wittstock im Jahr 1636 und weitere Truppendurchmärsche und Einquartierungen in den folgenden Jahren brachten Abgaben, Zerstörung, Raub, Mord und Elend mit sich. Für das Jahr 1641 heißt es: Der Adel ist zum größten Teil an der Pest verstorben, teils Hungers halber "verlaufen" und muss betteln. Die verbliebenen wenigen Bauern haben nichts zu essen und können weder Dienste noch Pacht bringen. In vielen märkischen Gebieten lag der Bevölkerungsverlust bei 40%, in der Prignitz jedoch bei 90%. Als Folge des Ruins wechselten viele Güter den Besitzer. Konkurs und Zwangsversteigerung gehörten zum Alltag.
In dieser schweren Zeit übernahm der tatkräftige Große Kurfürst Friedrich-Wilhelm (1640-1688), die Regierung. Er hatte erlebt, wie durch die wankelmütige Politik seines Vaters Kriegsvölker die Mark Brandenburg zerstörten. Deshalb zielte seine Politik auf Schutz und Stärkung des Landes. Dazu brauchte er ein stehendes Heer. Für dieses wichtige, aber teure Vorhaben musste er seinen Untertanen neue Lasten auflegen. Um nicht immer wieder neue Abgaben von den Ständen bewilligen lassen zu müssen, wandelte er diese Abgaben in ständige Steuern um. Die Landstände (Ritterschaft, Geistlichkeit und Städte) stimmten seinem Vorhaben zu. Als Gegenleistung erhielt die Ritterschaft eine Bestätigung ihres Rechtes auf Auskauf von Untertanen bei eigenem Wohnbedarf und widerspenstigem Verhalten. Wegen der Bevölkerungsverluste waren Arbeitskräfte begehrt. Um Verluste abzuwehren, beschlossen die Ritter die gegenseitige Auslieferung weggelaufener Untertanen. Der Untertänigkeitsstatus wurde auf die Kinder vererbt, d.h. ein Sohn musste den Hof übernehmen. Nun waren die Bauern wirklich erbuntertänig: Sie und ihre Kinder mussten der Gutsherrschaft dienen und durften nicht wegziehen. Heiraten musste der Gutsherr genehmigen. Der Gesindedienstzwang bestand weiterhin. Im Einzelfall blieb der Gang zum Gericht: Viele Betroffene klagten ihre Freiheit erfolgreich beim Kammergericht ein. Es gab auch Erleichterungen: Da neu angesetzte Bauern auf den wüst liegenden Feldmarken günstige Bedingungen bekamen, lockerten sich auch die Anforderungen an Abgaben und Dienste alteingesessener Bauern.
Für sein im Gegensatz zu den bislang üblichen Söldnerheeren, streng diszipliniertes und klar hierarchisch organisiertes Heer brauchte der Kurfürst gut ausgebildete Offiziere und verlangte deshalb, dass ein Teil der Söhne des Adels ins Heer eintrat. Neben seiner Armee schuf er eine auf kundigen Beamten basierende Verwaltung, in der wiederum der Adel eine wesentliche Rolle spielte.
Die Könige verlangten von ihren Untertanen - sei es Adel, Bürger oder Bauer - Gehorsam. König Friedrich II. (1740-1786) brauchte wie seine Vorgänger die Bauernsöhne als Soldaten und Adlige als Offiziere und Beamte. Wollten die Offiziere heiraten, so mussten sie ihren Dienstherren, den König, um Erlaubnis bitten und dabei ein Vermögen nachweisen, groß genug, um ein ihrem Stand angemessenes Leben zu führen. Die adligen Gutsherren versuchten deshalb, eine entsprechend hohe Aussteuer für Söhne und Töchter zu erwirtschaften.
Friedrich II. verbot das Bauernlegen, also den Aufkauf von Bauernhöfen und sicherte die Erblichkeit bäuerlichen Landbesitzes. Auf den Domänen (Staatsgütern) beschränkte er das Maß der Frondienste. Auf den Gütern galt Erbuntertänigkeit mit allen Lasten und Diensten weiterhin.
Ende des 18. Jahrhunderts drangen die Ideen der französischen Revolution in Preußen ein. Am 9. Oktober 1807 erließ der Staatsminister Karl Freiherr vom Stein das Edikt "Über den erleichterten Besitz des Grundeigentums und die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner" und beseitigte damit die persönliche Abhängigkeit der Bauern samt Gesindedienstzwang und Schollenbindung. Später, im Jahr 1811 wurden unter Hardenberg auch die dinglichen Verpflichtungen (Hand- und Spanndienste, Abgabe von Naturalien, also einen Teil der Ernte und dergl.) abgeschafft. Als Entschädigung gaben die Erbzins-Bauern dem Gutsherren ein Drittel ihres Landes ab. Andere Bauern mussten die Hälfte ihres Grundbesitzes abtreten.
Gutsherren und Bauern in Nebelin und Umgebung
Von 1316 bis 1814 lässt sich die Familie von Wartenberg in Nebelin nachweisen. Im Jahr 1316 verfügt sie über drei vom Markgrafen erkaufte Hufen, 1423 über einen Wohnsitz, später - zusammen mit der Familie von Vielrogge, die weitere Höfe in Nebelin besitzt - über das Patronat (1542) und die Gerichtsbarkeit. 1599 bewirtschaften die von Wartenberg Äcker der wüst liegenden Ortschaft Raduchelsdorf. Im Jahr 1686 bewirtschaftet von Wartenberg 4 wüste Höfe und zwei Kossätenhöfe in Nebelin. Auf den Feldern von Nebelin wird 1686 bei Roggen das 3. Korn, bei Gerste das 5. Korn geerntet. Im Jahr 1900 gehören zum Dorf Nebelin, also den Bauern und Kossäten 560 ha, zum Gut 609 ha.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg war der Adel oft hoch verschuldet, während sich manche Bauern dank ihrer begehrten Arbeitskraft besser standen. So versetzte Erdmann Christoph von Burghagen auf Kleinow im Jahr 1691 dem Peter Gerloff einige Äcker, Wiesen und Weiden für 75 Taler.
Über die Lebensumstände der Bauern erfahren wir etwas aus dem nahe bei Nebelin gelegenen Stavenow: Die 50 zur Herrschaft Stavenow gehörenden, in den umliegenden Dörfern ansässigen Bauern beackerten im 18. Jahrhundert ein oder zwei Hufen, im Stall standen vielleicht 5 Pferde, 5 Stück Rindvieh, 4 Schweine und einige Schafe, dazu kam Jungvieh und Geflügel. Drei Tage je Woche mussten diese Bauern dienen. Die größeren Bauern verrichteten diese Dienste nicht selbst sondern schickten ihre Knechte mit dem Gespann. Eine Berechnung von Einkommen und Lasten der Bauern zeigt, dass Abgaben und Dienste ein Drittel des Einkommens verbrauchten. Von den verbleibenden zwei Dritteln mussten die Bauern staatliche Steuern zahlen und den Unterhalt von Familie und Gesinde bestreiten.
Akten zeugen vom Lebensstandard alter Bauern, denn Streitigkeiten über ihre die Versorgung gingen häufig zu Gericht: Dem Bauern stand auf seinem Altenteil neben einer Behausung 1,5 Scheffel Getreide/Person (78 l) zu, dazu eine Kuh, ein Schwein, Garten- und Kohlland, Obstbäume, etwas Wiese, Brennholz und zu guter Letzt ein anständiges Begräbnis.
Im Jahre 1763 versuchte der Besitzer von Stavenow die Kosten für die Auszahlung seiner Söhne und Töchter durch Intensivierung seiner Wirtschaft und, damit verbunden, durch Erhöhung der Spann-, Hand- und Fuhrdienste seiner Untertanen zu erwirtschaften. Doch die Dorfgemeinde weigerte sich, diesen Anforderungen nachzukommen. Der sich daraus ergebende Rechtsstreit zog sich jahrzehntelang hin und fand erst durch die Abschaffung aller Dienste und Abgaben im Jahre 1811 ein Ende. Der Gutsherr musste also ohne zusätzliche Dienste der Bauern zurechtkommen und siedelte Tagelöhnerfamilien an. Da Ähnliches auch auf anderen Gütern geschah, verminderte sich die Bedeutung der Untertanendienste. Dennoch war der Widerstand der Gutsherren gegen die Abschaffung aller Dienste im Jahr 1811 beträchtlich.
Die Kirche
Ebenfalls links von der Landstraße, gegenüber dem Denkmal finden wir das Pfarrhaus und daneben eine alte Feldsteinkirche, deren Besichtigung lohnt: Der rechteckige, weitgehend unverändert gebliebene Bau entstammt der Mitte des 14. Jahrhunderts. Das aus gespaltenen Steinen errichtete Mauerwerk lässt schmale Putzstreifen auf den Fugen erkennen - wir sahen vergleichbares an der rund hundert Jahre früher errichteten Kirche von Schilde. Die noch ganz in Feldstein gefassten Spitzbogenfenster der Längsseiten und der schöne Ostgiebel verdienen Beachtung. Ein aus dem Dach herauswachsender Fachwerkturm verleiht der Kirche besonderen Reiz.
Im Inneren blieb eine reiche Ausstattung erhalten: Am barocken Kanzelaltar sehen wir Christus und die Evangelisten ganz in Weiß und Gold. Links daneben die Patronatsempore mit Gemäldetafeln und Wappenschmuck, am Altar geschnitzte Schranken, dahinter den Pfarrstuhl. An einer der schönen Bankwangen ist das Jahr ihrer Entstehung eingeschnitzt: 1558! Die Westempore ist ebenso wie die Felder der Balkendecke mit lebhaftem barocken Rankenwerk bemalt.
Früher herrschte klare Sitzordnung: Links die Frauen, rechts die Männer, der Gutsherr und seine Familie in der Patronatsloge, der Pfarrer hinter dem abschirmenden Gitter. Vor der Predigt sank der Pastor zu einem kurzen Gebet in die Knie. Angesichts solch eines dörflichen Gottesdienstes mag Detlev von Liliencron (1844-1909) einst sein heiter-ironisches Gedicht verfasst haben:
Trefflich singt der Küster vor,
trefflich singt auch die Gemeinde.
Auf der Kanzel der Pastor
betet still für seine Feinde.
Dann die Predigt wunderbar,
eine Predigt ohne Gleichen.
Die Baronin weint sogar
im Gestühl, dem wappenreichen.
Amen, Segen, Türen weit,
Orgelton und letzter Psalter.
Durch die Sommerherrlichkeit
schwirren Schwalben, flattern Falter
Kirchenschlüssel im ev. Pfarramt Nebelin neben der Kirche, T. 038793-40244
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